Die neueste Version (6.02) von Apple iTunes übermittelt ohne ausdrückliche Zustimmung des Users Informationen an den iTunes-Server. Startet der Benutzer einen bestimmten Song, bekommt er plötzlich in einem kleinen Fenster unterhalb seiner Musikbibliothek Anregungen zu Songtitel und Alben, die dem gerade Gehörten ähnlich sind. Das Softwareprogramm sendet offenbar die Information, welche Musik augenblicklich vom User gespielt wird, an den Apple-Server und von dort kommt umgehend die Rückmeldung in Form von ungebetenen Künstlerempfehlungen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist diese Praktik jedenfalls kaum tragbar. Denn es käme darauf an, dass der User seine ausdrückliche Zustimmung zur Informationsübermittlung erteilt. "Einer der Hauptgrundsätze des Datenschutzes besagt, dass Daten nur übermittelt werden dürfen, wenn der Betroffene darüber ausdrücklich informiert wird. Eine Ausnahme machen da höchstens Fälle in der Strafverfolgung oder Ähnliches", erklärt Waltraut Kotschy, Geschäftsführendes Mitglied der Österreichischen Datenschutzkommission, gegenüber pressetext. Die Vorgangsweise von Apple sei jedenfalls falsch. Das Senden von Information wäre nur dann in Ordnung, wenn der Benutzer dieser Option vorher per Mausklick zustimmen würde, so Kotschy.
Das unerwünschte Ausspionieren der iTunes-Benutzer könnte dem Music Store schnell einen schlechten Ruf einbringen. Zwar werden nur die Interpretennamen übertragen, nicht jedoch das Album und der Songtitel, doch kaum ein Surfer freut sich über derartige Überwachung, die ohne Zustimmung erfolgt. Die gesendeten Daten werden immerhin nicht ausgewertet: Verändert der User den Bandnamen im ID-Tag, werden die ungewollten Empfehlungen durch eine allgemeine Werbung ersetzt. Schaltet man das kleine Zusatzfenster ab, unterbleibt die Übertragung der Informationen. Das Problem bleibt allerdings, dass nach der Installation der neuen iTunes-Version der Spion automatisch und standardmäßig eingeschaltet ist.
ASUS Republic of Gamers (ROG) hat den ROG Strix GS-BE18000 vorgestellt. Der ROG Strix GS-BE18000 bietet bis zu 20 Gbit/s...
Wer schon einmal in einem Online-Casino gespielt hat, kennt das Gefühl: Der Gewinn ist da, aber die Auszahlung dauert, oder...
be quiet! stellt mit dem Pure Power 13 M die nächste Evolutionsstufe seiner vielfach ausgezeichneten und beliebten Mainstream-Netzteilserie vor. Das...
Die Lexar Armor 700 Portable SSD ist gemäß Schutzart IP66 sowohl staub- als auch wasserdicht. Dank ihrer robusten Konstruktion übersteht...
Hersteller Gigabyte hat das neue BIOS-Update für TRX50 Motherboards veröffentlicht, das volle Unterstützung der kürzlich auf den Markt gekommenen AMD...
Die Armor 700 Portable SSD von Lexar ist gemäß Schutzart IP66 sowohl staub- als auch wasserdicht und damit perfekt für den Outdoor-Einsatz geeignet. Mehr dazu in unserem Test des 1-TB-Exemplars.
Mit der T-FORCE Z540 bietet Hersteller TEAMGROUP eine schnelle PCIe Gen5 SSD mit bis zu 4 TB Speicherkapazität an. Wir haben uns das 2-TB-Modell im Test angesehen und z.B. mit anderen Gen5-Drives verglichen.
Die Familie der Iron Wolf Pro NAS-Festplatten ist für Dauerbetrieb, Zuverlässigkeit und den Einsatz in Multi-Bay-Systemen ausgelegt. Wir haben das 24-TB-Modell durch unseren Parcours geschickt.
Unter der Marke SanDisk Professional bietet Western Digital eine All-Terrain-Festplatte namens G-DRIVE ArmorATD an. Wir haben die mobile HDD mit IP54-Klassifizierung und satten 6 TB im Test auf Herz und Nieren geprüft.